Der rechtliche Rahmen
Die interne Revision ist die Funktion, die dem Verwaltungsrat und der Unternehmensleitung eine unabhängige und objektive Beurteilung der Wirksamkeit von Governance-, Risikomanagement- und Kontrollprozessen liefert. Fachliche Grundlage sind die Global Internal Audit Standards des Institute of Internal Auditors, in Kraft seit 2025. Sie haben die verbindlichen Elemente des früheren International Professional Practices Framework (Standards, Ethikkodex und Core Principles) ersetzt und legen Anforderungen an Unabhängigkeit, risikoorientierte Planung, Ergebniskommunikation und Qualität der Funktion fest. Für die Gestaltung des internen Kontrollsystems bleibt das COSO-Rahmenwerk maßgeblich, ergänzt durch COSO ERM für das unternehmensweite Risikomanagement. Das Three Lines Model des IIA verortet die interne Revision schließlich als dritte Linie, getrennt von den Aufgaben der ersten und zweiten Linie (operative Steuerung, Risikomanagement und Compliance), die beim Management bleiben.
In Italien ist die Funktion im Corporate-Governance-Kodex für börsennotierte Gesellschaften, die sich ihm anschließen, sowie in den Branchenvorschriften für Banken, Versicherungen und Finanzintermediäre vorgesehen. Für alle übrigen Unternehmen kommt der Anstoß aus dem Zivilgesetzbuch (Codice Civile). Art. 2086 Abs. 2 verpflichtet den Unternehmer, der in Gesellschafts- oder Gemeinschaftsform tätig ist, zu organisatorischen, administrativen und buchhalterischen Strukturen, die Art und Größe des Unternehmens angemessen sind, auch im Hinblick auf die rechtzeitige Erkennung einer Krise und des Verlusts der Unternehmensfortführung (italienisches Gesetzesdekret 14/2019, Krisenkodex). Art. 2381 verlangt von den delegierten Organen, diese Strukturen zu pflegen, und vom Verwaltungsrat, ihre Angemessenheit zu beurteilen. Ohne unabhängige Prüfung der Prozesse stützt sich diese Beurteilung vor allem auf Informationen derselben delegierten Organe: Die interne Revision untermauert sie mit Nachweisen aus der Prüfung vor Ort.
Unser Ansatz
Wir übernehmen die Funktion im Outsourcing mit voller operativer Verantwortung oder im Co-Sourcing an der Seite einer internen Abteilung, die Spezialkompetenz oder zusätzliche Kapazität benötigt. In beiden Fällen wird das Mandat in einer vom Verwaltungsrat genehmigten Revisionsordnung (Audit Charter) festgeschrieben: Das Dokument regelt Umfang, Befugnisse, Berichtslinien und Unabhängigkeitsregeln. Für börsennotierte Gesellschaften lässt der italienische Corporate-Governance-Kodex ausdrücklich zu, die Funktion ganz oder für einzelne Tätigkeitsbereiche einem externen Anbieter mit angemessener Professionalität, Unabhängigkeit und Organisation zu übertragen, wobei die Wahl im Corporate-Governance-Bericht zu begründen ist.
Wir beginnen mit dem Prüfungsuniversum (Audit Universe): der begründeten Aufstellung von Prozessen, Gesellschaften, Systemen und Dienstleistern, die Gegenstand einer Prüfung sein können. Wir bewerten es gemeinsam mit dem Management nach Risiko und greifen auf bereits vorhandene Analysen zurück, um nicht zweimal dasselbe zu erfragen. Daraus entstehen der Mehrjahres- und der Jahresprüfungsplan, die dem Verwaltungsrat vorgelegt werden.
Die Prüfungen folgen einem schriftlichen Arbeitsprogramm: Dokumentenanalyse, Interviews, Rekonstruktion der Prozesse vor Ort, Kontrolltests auf definierten Stichproben, Ursachenanalyse. Die Feststellungen werden vor der Erstellung des Berichts mit den Verantwortlichen besprochen, damit die Empfehlungen umsetzbar und bereits abgestimmt sind. Das Follow-up gehört zur Leistung: Wir überwachen die Umsetzung der Maßnahmenpläne und berichten regelmäßig an Verwaltungsrat, Kontroll- und Risikoausschuss und Collegio Sindacale.
Besonderes Gewicht legen wir auf die Abstimmung mit den weiteren Kontrollinstanzen (Überwachungsgremium OdV, Abschlussprüfer, DPO, Verantwortliche der Managementsysteme), damit die Informationsflüsse zusammenpassen und dieselben Prozesse nicht mehrfach geprüft werden.
Was unsere Leistung auszeichnet
- Nachprüfbarer Aufbau: Revisionsordnung, Verfahren, KPI der Funktion und Qualitätssicherungsprogramm werden auf den Global Internal Audit Standards aufgebaut, damit Verwaltungsrat und Collegio Sindacale nicht nur die Ergebnisse, sondern die Arbeit der Funktion selbst beurteilen können.
- Nachverfolgtes Follow-up: Jede Feststellung fließt in ein Verzeichnis mit Verantwortlichen, Frist und Umsetzungsstand ein; wir prüfen die Umsetzung der Korrekturmaßnahmen vor Ort und berichten darüber im regelmäßigen Bericht an die Unternehmensleitung.
- Für die Leitung nutzbare Feststellungen: Die Berichte unterscheiden Dringliches von Verbesserungsfähigem und enthalten eine Gesamtbeurteilung des Kontrollsystems, keine bloße Liste von Auffälligkeiten.
- Flexibilität: Form (Outsourcing oder Co-Sourcing) und Umfang der Prüfungen passen sich Jahr für Jahr dem veränderten Prüfungsumfang und den Risiken an, ohne Bindung an einen Personalbestand.